Vorstellungsgespräch Absage Musterschreiben und der richtige Umgang mit der Ablehnung

Das Vorstellungsgespräch folgt meist als zweite Stufe des Bewerbungsprozesses. Der Bewerber reicht zunächst seine Bewerbungsunterlagen ein und sofern diese den Personaler davon überzeugen, dass der Bewerber den Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle gerecht werden könnte, wird der Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Damit ist die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch ein erster Teilerfolg, denn offensichtlich zeigt das Unternehmen Interesse und möchte den Bewerber nun persönlich kennenlernen. Allerdings ist die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch keineswegs mit einer Zusage gleichzusetzen.

Absage Muster – Vorstellungsgespräch

Sehr geehrte Frau / Herr (Name)

Sie können sich sicher denken, warum wir Ihre Bewerbungsunterlagen zurückschicken. Die Stelle als (Ausbildungsbereich/Zweig) können wir Ihnen leider nicht anbieten.

Wahrscheinlich fragen Sie sich, warum wir Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen haben. Der Grund dafür ist sehr einfach.

Hier einige der relevanten Fragen die aktuell gestellt werden

Sie haben einige Voraussetzungen für die angebotene Stelle erfüllt. Doch leider ist unsere Entscheidung für jemand anderen gefallen. Dies ist aber kein negatives Urteil über Ihre Qualifikationen.

Machen Sie weiter und lassen Sie sich nicht entmutigen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Personalleiter

 

Das Vorstellungsgespräch ist nur ein erster Teilerfolg

In den meisten Fällen wird es nämlich so sein, dass das Unternehmen mehrere Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einlädt. Daher endet das Vorstellungsgespräch normalerweise nicht mit einer Zu- oder einer Absage. Der Bewerber wird vielmehr darüber informiert, dass sich das Unternehmen erneut mit ihm in Verbindung setzen wird, wenn eine Entscheidung getroffen wurde. Je nach zeitlichem Umfang des Auswahlverfahrens kann diese Entscheidung dann schon nach wenigen Tagen oder aber auch erst nach einigen Wochen erfolgen.

Bei Absagen handelt es sich in aller Regel um Standardschreiben

Hat sich das Unternehmen für einen Bewerber entschieden, erhalten alle anderen Bewerber ihre Bewerbungsunterlagen zusammen mit einem Absageschreiben zurück. Bei diesen Absagen handelt es sich jedoch in aller Regel nicht um individuell verfasste Schreiben, sondern um Standardtexte. Dies ist insofern auch nachvollziehbar, als dass teils mehrere hundert Absagen verschickt werden müssen und es kaum möglich wäre, jedem Bewerber ein individuelles Feedback zukommen zu lassen. Neben dem Dank für das Interesse teilt das Unternehmen in der Absage mit, dass es sich für einen anderen Bewerber entschieden hat, und wünscht dem Bewerber für den weiteren Weg alles Gute. Insofern sollte der Bewerber eine Absage keineswegs als individuelle Wertung seiner Fähigkeiten verstehen und nicht persönlich nehmen.

Der Umgang mit der Absage nach einem Vorstellungsgespräch

Die Absage nach einem Vorstellungsgespräch ist zwar sicher ärgerlich, zeigt allerdings auch, dass die Bewerbungsunterlagen an sich überzeugend, ansprechend und in sich stimmig sind. Wäre dies nicht der Fall, wäre der Bewerber schließlich nicht zu dem Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Weshalb der Bewerber dennoch eine Absage erhält, kann sich in unterschiedlichen Gründen erklären. So ist es beispielsweise möglich, dass sich ein anderer Bewerber überzeugender präsentieren konnte, im Hinblick auf seine Persönlichkeit oder seine sozialen Kompetenzen besser zu dem Unternehmensprofil passt oder mehr Sympathiepunkte beim Personaler sammeln konnte.

Der Bewerber kann allerdings um ein Feedback bitten, schriftlich oder telefonisch. Dazu sollte er sich für das Gespräch bedanken und erfragen, woran er letztlich gescheitert ist. Durch diese Informationen kann der Bewerber einerseits in Erfahrung bringen, wie er sich in künftigen Gesprächen besser und überzeugender präsentieren kann, und andererseits auch Einblick in das Entscheidungsverfahren von Personalern nehmen. Allerdings muss ein Unternehmen nicht ausführlich Stellung nehmen und neben Zeitgründen lehnen einige Unternehmen eine solche Auskunft ab, um im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz keine Angriffspunkte zu bieten.