Vorstellungsgespräch: Wie geht es danach weiter und wann Sie am besten Nachfragen sollten ohne negativ aufzufallen

Nach dem VorstellungsgesprächVerständlicherweise würden sich die meisten Bewerber unmittelbar nach dem Vorstellungsgespräch eine Entscheidung wünschen, also gerne direkt erfahren, ob sie den Personaler überzeugen konnten und eine Zusage erhalten werden. In den meisten Fällen endet ein Vorstellungsgespräch jedoch lediglich mit den Informationen darüber, welcher Zeitraum für das Auswahlverfahren angesetzt ist und wann der Bewerber in etwa mit einer Entscheidung rechnen kann. Es ist also ein bischen Gedult gefragt. Aber lies Dir erstmal die folgenden Punkte genau durch.

Nach dem Vorstellungsgespräch heißt es meist zunächst Abwarten

Auch wenn es schwerfällt, sollte es der Bewerber bei diesen Informationen belassen und keinesfalls den Fehler machen, den Personaler zu einer Entscheidung zu drängen. Dem Personaler beispielsweise mitzuteilen, dass er sich schnell entscheiden müsse, weil der Bewerber ansonsten einen anderen Job annimmt, wird nur in den wenigsten Fällen zum gewünschten Erfolg führen.

Stattdessen ist die Gefahr groß, dass der eigentlich gute Eindruck durch solche Drohgebärden sehr nachteilig beeinflusst wird. Dennoch muss der Bewerber natürlich nicht untätig abwarten, sondern kann die Wartezeit sinnvoll nutzen und möglicherweise sogar weitere Pluspunkte sammeln.

Das Nachfassschreiben nach dem Vorstellungsgespräch

Grundsätzlich sinnvoll ist, das Vorstellungsgespräch zu Hause noch einmal Revue passieren zu lassen. Dabei sollte sich der Bewerber beispielsweise fragen, wie das Gespräch aus seiner Sicht verlief, welche Eindrücke sein Gesprächspartner gewonnen haben könnte und ob alle Fragen für beide Seiten zufriedenstellend beantwortet wurden. Vor allem die Analyse der Punkte, die aus Sicht des Bewerbers weniger positiv ausfielen, kann dem Bewerber eine wertvolle Hilfe sein, um es im nächsten Vorstellungsgespräch besser zu machen.

Hier einige der relevanten Fragen die aktuell gestellt werden

Daneben kann der Bewerber jedoch auch ein sogenanntes Nachfassschreiben erstellen und dieses wenige Tage nach dem Vorstellungsgespräch auf dem Postweg oder per E-Mail an das Unternehmen schicken. Allerdings gibt es im Zusammenhang mit dem Nachfassschreiben einige Punkte, die der Bewerber beachten sollte.

  • Grundsätzlich macht ein Nachfassschreiben nur dann Sinn, wenn der Bewerber auf diese Weise relevante Zusatzinformationen vermitteln kann. Lediglich die besprochenen Inhalte zu wiederholen, ist nicht nötig und nimmt nur unnötigerweise die Zeit des Personalers in Anspruch. Zudem ist ein Nachfassschreiben auch keine reine Danksagung, denn für das entgegengebrachte Interesse, die investierte Zeit sowie das angenehme Gespräch sollte sich der Bewerber bereits bei der Verabschiedung bedankt haben.
  • Neben einer kurzen Danksagung sollte ein Nachfassschreiben vor allem zusammenfassende Überlegungen über die gewonnen Erkenntnisse beinhalten. Sinnvoll dabei ist, nochmals die eigene Motivation im Bezug auf das Unternehmen und die Stelle zu betonen und dabei vor allem die Punkte hervorzuheben, die für eine Entscheidung ausschlaggebend sind. Zudem sollten das Interesse an der Tätigkeit und die Freude über eine Zusage wiederholt werden. Allerdings sollte nicht der Eindruck entstehen, dass der Bewerber um eine Zusage bettelt und auch auf die Bitte um eine schnelle Entscheidung sollte der Bewerber verzichten.
  • Ratsam ist, das Nachfassschreiben in dem Design zu gestalten, in dem auch das Anschreiben und der Lebenslauf verfasst wurden, denn dies erhöht den Wiedererkennungswert. Dabei gilt für das Nachfassschreiben, dass es nicht länger ausfallen sollte als eine DIN A4-Seite. Ein längeres Nachfassschreiben macht ansonsten den Eindruck, dass der Bewerber die Aussagen, die er im Vorstellungsgespräch gemacht hat, korrigieren möchte oder wichtige Punkte im Vorstellungsgespräch absichtlich nicht angesprochen hat.

Nachfragen nach dem Vorstellungsgespräch

Wurde dem Bewerber einige Zeit nach dem Vorstellungsgespräch noch keine Entscheidung mitgeteilt, kann und sollte er außerdem telefonisch beim Unternehmen nachfragen. Als grobe Richtlinie dabei gilt, dass der Bewerber etwa zwei Wochen nach dem Vorstellungsgespräch nachfragen sollte, wenn kein Zeitraum für die Entscheidung festgelegt wurde. Wurde dem Bewerber mitgeteilt, wann er mit einer Entscheidung rechnen kann, sollte er das Telefonat einige Tage nach Ablauf dieser Frist führen. Sehr wichtig bei dem Telefonat ist jedoch, auf ein freundliches Auftreten zu achten und dem Unternehmen keinesfalls Vorwürfe für eine längere Wartezeit zu machen, weder direkt noch indirekt durch die Stimmlage.

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