Verbotene Fragen Vorstellungsgespräch: Die Top 10

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Verbotene Fragen VorstellungsgesprächIhr erstes Bewerbungsgespräch steht vor der Tür oder Ihr letztes ist schon eine Weile her. Voller Motivation bereiten Sie sich vor und kennen auch schon die typischen Fragen, die ein Personaler Ihnen stellen könnte. Doch was tun Sie, wenn Ihnen verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch begegnen? Wie sollten Sie sich verhalten und welche gibt es überhaupt?

In diesem Beitrag werden Sie erfahren, welche die zehn häufigsten unzulässigen Fragen in einem Jobinterview sind und wie Sie damit umgehen, wenn man Ihnen eine davon stellt.

Lesen Sie, warum Sie in Einstellungsgesprächen grundsätzlich immer mit verbotenen Fragen rechnen müssen und lernen Sie die Top 10 davon kennen. Die kurzen Antwortbeispiele zeigen Ihnen, wie sie im Ernstfall ganz sachlich antworten können. Außerdem lernen Sie Ausnahmen kennen. Auf geht’s!

Darum sollten Sie immer mit verbotenen Fragen rechnen

In einem Vorstellungsgespräch geht es immer darum, Sie persönlich kennenzulernen und zu prüfen, inwieweit Sie tatsächlich zum Unternehmen und in ein bestehendes Team passen. Zwar haben Sie mit Ihrem Anschreiben und Ihrem Lebenslauf schon viel über sich preisgegeben, doch ist das für die meisten Arbeitgeber noch nicht genug. Schreiben können Sie schließlich viel über sich. Aber entspricht das, was Sie über sich erzählt haben, wirklich der Wahrheit?

Hier einige der relevanten Fragen die aktuell gestellt werden

Sie können davon ausgehen, dass erfahrene Firmen sehr genau wissen, was Sie Ihre Bewerber fragen dürfen und was nicht. Aber auch ganz junge, kleine Unternehmen sollten darüber informiert sein. Von Interesse sind insbesondere Ihre fachlichen Qualifikationen, Ihre Soft Skills und Ihre Motivation für die ausgeschriebene Stelle. Daneben gibt es Fragen, die nicht erlaubt sind, oft aber trotzdem gestellt werden. Darunter fallen zum Beispiel solche, wie die Frage nach Ihrem Alter, Ihrem Geschlecht oder Ihrer Herkunft. Welche noch dazu zählen, lesen Sie in den folgenden Abschnitten.

Das Problem ist, dass viele Arbeitgeber selbst vor unzulässigen Fragen nicht zurückschrecken. Schließlich geht es darum, den Kandidaten bis aufs kleinste Detail kennenzulernen. Mit nur mittelmäßigen Informationen eine Entscheidung für die Neubesetzung einer Stelle zu treffen, ist nicht so einfach. Deshalb wird auch schnell mal darüber hinweggesehen, was erlaubt oder eben nicht erlaubt ist. Alles in der Hoffnung, einen guten Fang zu machen. Jeder Fehler würde schließlich nicht nur unnötige Zeit, sondern auch Geld kosten. Aus diesem Grund sollten Sie sich bei jedem Bewerbungsgespräch darauf gefasst machen und sich Ihre Antworten vorab zurechtlegen.

Fragen aus folgenden Kategorien sind unzulässig

Verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch können grob in 4 Kategorien eingeteilt werden. Sie müssen diese im Regelfall nicht beantworten. Welche Ausnahmen es dennoch geben kann, erfahren Sie weiter unten.

1. Familie und Schwangerschaft

Fragen, die auf Ihre Familienverhältnisse und -ziele ausgerichtet sind, müssen Sie nicht beantworten. Das bedeutet, dass Sie dem Personaler zum Beispiel nichts über Ihre etwaigen Kinderwünsche erzählen müssen. Auch geht es ihn nichts an, ob Sie derzeit schwanger sind. Nicht einmal Ihr Familienstand hat ihn zu interessieren. Außerdem sind Themen wie Ihre sexuelle Orientierung nicht nur unangebracht, sondern ebenso unzulässig.

2. Glaube und Politik

In den meisten Fällen ist es nicht erlaubt, dass Ihr potenzieller Arbeitgeber Sie etwas über Ihren Glauben oder Ihre Religionszugehörigkeit fragt. Auch hat es Ihn nicht zu interessieren, welcher politischen Partei Sie angehören oder wen Sie bei der letzten Bundestagswahl gewählt haben. Zugehörigkeiten zu Gewerkschaften dürfen ebenso nicht erfragt werden.

3. Krankheiten und Behinderungen

Fragt man Sie zu Ihrem aktuellen Gesundheitszustand, müssen Sie im Normalfall keine Auskunft darüber geben. Auch sind Fragen nach Behinderungen unzulässig. In welchen Fällen Sie eine Antwort schuldig sind, erfahren Sie im Folgenden.

4. Finanzen & Vorstrafen

Es kommt darauf an, für welche Stelle Sie sich beworben haben. Aber normalerweise müssen Sie weder Ihr Vermögen offenlegen noch auf Fragen über etwaige Vorstrafen antworten. Anders verhält es sich, wenn Sie beispielsweise aufgrund eines früheren Delikts nicht mehr zur Ausübung der Tätigkeit zugelassen werden können. Das wäre zum Beispiel dann so, wenn Sie sich als Polizist bewerben.

Verbotene Fragen Vorstellungsgespräch: Die Top 10

In diesem Abschnitt lernen Sie die zehn häufigsten verbotenen Fragen in einem Vorstellungsgespräch kennen. Sehen Sie die Beispiel-Antworten als Hilfe an. Einfach nur auswendig lernen und im Bewerbungsgespräch wiedergeben sollten Sie sie aber nicht. Besser ist, wenn Sie ganz individuell und persönlich antworten.

1. Sind Sie schwanger?

Bitte entschuldigen Sie, dass ich auf die Frage nach einer Schwangerschaft nicht antworten werde. Nicht, weil es so ist, sondern weil sie schlichtweg unzulässig ist. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

2. Haben Sie vor, in nächster Zeit schwanger zu werden?

Auch, wenn ich es noch nicht weiß, ist diese Frage doch eher unangebracht. Verzeihen Sie, dass ich das nicht beantworten kann.

3. Welcher Religionsgemeinschaft gehören Sie an?

Da Sie keine kirchliche Einrichtung sind, sollte diese Frage für den Ausgang unseres Gesprächs nicht relevant sein.

4. Haben Sie eine Behinderung, von der wir wissen sollten?

Ich habe keine Behinderung, die in einem Konflikt mit dieser Stelle steht. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.

5. Verraten Sie uns doch einmal Ihr Alter!

Ich denke, das ist für die Ausübung der Tätigkeit nicht wichtig zu wissen.

6. Wo kommen Sie her?

Entschuldigen Sie, aber meine ethnische Herkunft spielt seit Inkrafttreten des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) keine Rolle, wenn es um meine Eignung für diesen Job geht.

7. Haben Sie sich in der Vergangenheit etwas zu Schulden kommen lassen?

Ich verstehe Ihre Sorge. Doch ist die Frage nach Vorstrafen in dieser Branche nicht erlaubt.

8. Wem haben Sie in der letzten Bundestagswahl Ihre Stimme gegeben?

Es tut mir leid, aber ich glaube nicht, dass das für dieses Gespräch entscheidend ist, oder was meinen Sie?

9. Haben Sie einen Lebenspartner und wenn ja, was macht dieser beruflich?

Auf private Fragen möchte ich ehrlich gesagt lieber nicht antworten.

10. Haben Sie Schulden?

Meine finanziellen Verhältnisse sind meine private Angelegenheit und sollten nicht im Fokus dieses Interviews stehen.

Wie Sie angemessen auf verbotene Fragen reagieren

Die Top 10 der verbotenen Fragen haben Sie nun kennengelernt. Jetzt geht es darum zu lernen, wie Sie richtig reagieren, wenn Ihnen eine dieser Fragen doch mal begegnen sollte.

Bleiben Sie cool

Das wichtigste ist, dass Sie ruhig und entspannt bleiben. Stellt man Ihnen im Vorstellungsgespräch unzulässige Fragen, sollten Sie nicht gleich nervös werden. Zeigen Sie vielmehr, dass Sie professionell bleiben können. Vielleicht können Sie trotz Unzulässigkeit eine einfache Antwort geben. Fühlen Sie sich aber nicht wohl dabei, verweisen Sie auf das Verbot.

In Ausnahmefällen antworten

Handelt es sich in Ihrem Fall um eine Ausnahme, sollten Sie die Frage wahrheitsgemäß beantworten. Fragt man Sie zum Beispiel nach einer Krankheit in einem Bewerbungsgespräch als Krankenschwester und wären Sie aufgrund einer Infektionskrankheit eine Gefahr für Kollegen und Patienten, haben Sie sogar eine Offenbarungspflicht.

Auf Unzulässigkeit hinweisen

Erkennen Sie, dass der Personaler Ihnen eine bestimmte Frage nicht hätte stellen dürfen, können Sie ihn freundlich darauf hinweisen. Erklären Sie, dass Sie deshalb leider keine Antwort geben können. Es muss nicht bedeuten, dass der Arbeitgeber Sie deshalb nicht mehr in die engere Wahl nimmt. Manchmal soll auch nur getestet werden, inwieweit Sie mit Regelungen vertraut sind und auch den Mut haben, sich an sie zu halten.

Das Recht zu schweigen

Ist die Frage wirklich nicht zulässig, fühlen Sie sich vielleicht genötigt zu lügen. Dabei haben Sie auch das Recht zu schweigen. Davon sollten Sie eher Gebrauch machen. Jeder geschulte Personal-Verantwortliche sollte eigentlich wissen, was er fragen darf und was nicht. Antworten Sie dann einfach nicht, wird er wohl in den meisten Fällen nicht überrascht sein.

In diesen Ausnahmefällen müssen Sie antworten

Auch für verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch gibt es Ausnahmen. Das heißt, dass in bestimmten Berufen doch Fragen gestellt werden dürfen, die normalerweise nicht erlaubt sind. Wann das Beispielsweise der Fall ist, lesen Sie in diesem Kapitel.

Arbeit, die Körpereinsatz erfordert

Erfordert der Job, auf den Sie sich beworben haben, schwere körperliche Arbeit, sollten Sie dazu auch in der Lage sein. Das heißt, werden Sie nach einer möglichen Schwangerschaft gefragt, ist das in dem Fall erlaubt. Schließlich muss eine Gefährdung von Ihnen und einem ungeborenen Kind ausgeschlossen werden können. Auch ist der Arbeitgeber berechtigt, Sie nach schwerwiegenden Krankheiten oder Behinderungen zu fragen, wenn diese im Zusammenhang mit der auszuführenden Tätigkeit stehen. In beiden Beispielen ist es Ihre Pflicht, wahrheitsgemäße Aussagen zu tätigen. Ansonsten könnte ein Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.

Job erfordert Offenlegung Ihrer Finanzen und Vorstrafen

Haben Sie sich für eine führende Position in einem Unternehmen beworben, kann es schon mal vorkommen, dass man anhand Ihrer finanziellen Verhältnisse Ihre Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit prüfen möchte. Vielleicht sind Sie auch bei einer Bank zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Auch hier wird viel Wert auf Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein gelegt, da Sie viel mit Geld umgehen werden. So ist es nicht unüblich, im Gespräch nach Ihren finanziellen Verhältnissen und möglichen Vorstrafen zu fragen. Auch wird in einigen Fällen zusätzlich ein Führungszeugnis gefordert. Ist das Interesse berechtigt, sollten Sie die Wahrheit sagen, um eine Anfechtung des Arbeitsvertrags nicht zu gefährden.

Tipps und Wissenswertes

  • Es gibt auch bestimmte Dinge, die Sie Ihrem potenziellen Arbeitgeber ohne Aufforderung oder Nachfrage mitteilen müssen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie eine ansteckende Krankheiten haben, die für andere Kollegen gefährlich werden könnte.
  • Eine Offenbarungspflicht besteht auch dann, wenn Sie als Arbeitnehmer aufgrund eines Wettbewerbsverbots nicht in einer bestimmten Branche tätig werden dürfen.
  • Sehen sie außerdem unbedingt davon ab, unwahre Angaben bezüglich Ihres bisherigen beruflichen Werdegangs zu machen. Fällt das auf, kann das für Sie mit einer Schadenersatzklage enden.

Sie wissen jetzt, mit welchen verbotenen Fragen im Vorstellungsgespräch Sie jederzeit rechnen können und kennen gleichzeitig Ausnahmefälle, in denen Sie dennoch auskunftspflichtig sind. Außerdem haben Sie eine bessere Vorstellung davon bekommen, wie Sie im Fall einer unzulässigen Frage reagieren sollten.