Wann Sie im Vorstellungsgespräch Lügen dürfen und wann Ihnen das zum Verhängnis werden kann

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aufgedeckte Lügen machen Probleme

Aufgedeckte Lügen machen Probleme

Jeder Mensch lügt täglich öfter als gedacht. Fehler werden nicht eingestanden, Missgriffe werden vertuscht, Peinlichkeiten umformuliert, Geheimnisse verborgen, Informationen zurückgehalten etc. Die meisten Lügen sind nicht schädlich und werden auch nicht angeprangert. Ohnehin werden viele Lügen aufgedeckt, sobald sie ausgesprochen werden. Mimik und Gestik verraten, wenn ein Mensch lügt. Den meisten Menschen gelingt es nicht, Lügen zu verbergen. Andererseits gelingt es nur wenigen, Lügen sogleich zu erkennen. Dies gilt auch im Vorstellungsgespräch. Nicht jede Lüge wird vom Personaler aufgebdeckt. Doch im Nachhinein ist Aufklärung nicht immer zu verhindern.

Lügen im Vorstellungsgespräch mit Recht

Personaler versuchen Kandidaten im Gespräch besser kennenzulernen, um zu erfahren, wer sich optimal in die ausgeschrieben Stellen einbringen kann. Personaler vertreten Firmeninteressen und suche nach Kandidaten, die gewinnbringend arbeiten werden. Dabei wird die Firmenkultur und die gesellschaftliche Ausrichtung zu berücksichtigen sein. Auch die Persönlichkeit der Bewerber spielt eine Rolle. Dies kann dazu führen, dass Fragen zur Persönlichkeit gestellt werden, die zu weit in das Intimleben reichen und gesetzgeberisch untersagt sind. Dennoch unterlassen es einige Personaler nicht und formulieren diese Fragen geschickt um.

Themen, die nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen:

  • Schwangerschaft bei Frauen
  • Kinderwünsche in naher Zukunft
  • Fragen zur familiären Situation, feste Partner
  • Fragen zu bevorstehenden Hochzeitsplanung
  • Sexuelle Ausrichtung
  • Fragen zum Sexualleben, zu sexuellen Praktiken
  • Fragen zur Religion
  • Fragen nach Krankheiten, auch in der Familie und nach chronischen Krankheiten
  • Fragen zur Mitgliedschaft in Gewerkschaften und politischen Parteien
  • Fragen zu Vorstrafen
  • Fragen zu finanziellen Schwierigkeiten, wie Verschuldung

Dennoch kann es für bestimmte Unternehmen sehr wichtig sein, auch einige dieser Fragen wahrheitsgemäß beantwortet zu bekommen. Als Faustregel kann gelten, wenn es im Interesse der Firma und im Bezug zur konkreten Stelle wichtig ist, eine der obigen Fragen zu beantworten, kann die Frage erlaubt sein. Der Bezug zur Stelle muss aber immer vorhanden sein. Ein seriöser Arbeitgeber wird bei Fragestellung in diesem Bereich stets unaufgefordert eine stichhaltige Begründung liefern, da es ihm bewusst ist, eine im Grunde unerlaubte Frage zu stellen. Unerlaubte Fragen, die rein aus Neugier gestellt werden, müssen allerdings niemals beantwortet werden.

  • So dürfen kirchliche Träger nach der Religionszugehörigkeit fragen.
  • Ansteckende Krankheiten müssen in einigen Berufen ausgeschlossen werden
  • Wenn Kraftfahrzeuge öffentlich bewegt werden, dürfen weder Alkoholismus noch Drogensucht vorliegen
  • Schwerbehinderungen können in vielen Handwerksberufen ein Ausschlusskriterium sein

Hierbei können Lügen zum Verhängnis werden

Wenn Sie bei Darstellung von Fähigkeiten und Qualifikationen lügen, schaden Sie dem Interesse des Unternehmens, ohne auf die Verletzung eines eigenen Rechts verweisen zu können. Wenn Sie im Lebenslauf und im Vorstellungsgespräch falsche Angaben zu diesen Bereichen liefern, kann ein zukünftiger Arbeitgeber hinsichtlich Ihrer fachlichen Eigenschaften und Fähigkeiten getäuscht werden. Wenn es zu einer Anstellung kommt und die Wahrheit später ans Licht kommt, ist der Arbeitgeber berechtigt, Schadensersatz zu verlangen und eine eventuell fristlose Kündigung auszusprechen. Lügen zu fachlichen Themen können also sehr teuer werden, die Karriere ruinieren und zu Schulden führen. Sobald Ihnen eine bewusste Täuschung nachgewiesen werden kann, werden Sie vor einem Arbeitsgericht kaum eine Chance haben.

Kommen die Lügen aber erst ans Tageslicht, wenn Sie bereits mehrere Jahre im Betrieb gearbeitet haben und sich fachlich bewähren konnten, sind Forderungen seitens des Arbeitgebers selten erfolgreich. Doch sollten Sie Fortuna nicht herausfordern, da Lügen zu Fähigkeiten in den meisten Fällen bald aufgedeckt werden. Im schlimmsten Fall kann ein Arbeitgeber Ihnen alle Kosten auferlegen, die ihm inklusive Vorstellungsgespräch entstanden sind. Dies beinhaltet auch die Kosten für eine erneute Kandidatensuche mit Stellenanzeige etc.

Hier einige der relevanten Fragen die aktuell gestellt werden

Sinnvolles Lügen muss vorbereitet werden

Lügen zeigen sich in der Körperhaltung

Während des Smalltalks und bei anderen Gelegenheiten im Vorstellungsgespräch werden auch Themen zum persönlichen Umfeld und zur Lebensführung angesprochen, auch wenn keine direkten offenen Fragen gestellt werden müssen. Bewerber erzählen nicht selten Begebenheiten, die sie selbst sehr positiv sehen und erkennen oft nicht, dass sich Nachfragen aufdrängen können. Besonders wenn das Gespräch sehr gut verlaufen ist, erzählen Bewerber gerne aus dem Nähkästchen, da sie die Stelle bereits als sicher abgebucht haben. Sie sehen sich vor ihrem inneren Auge bereits am Arbeitsplatz.

Gerne wird dann plaudernd erwähnt, wenn mit dem lieben Mann oder Freund ein Haus im Grünen bewohnt wird, das einen sehr schönen und großen Garten besitzt. „Da werden doch sicherlich auch bald Kinder Platz finden.“ Kann ein Satz vom Personaler sein. Bewerber sind dann oft erschrocken, wenn sie sich darauf nicht vorbereitet haben. Unvorbereitet lautet die Antwort leicht: „Der Kinderwunsch ist da, aber nach einem Mutterschaftsurlaub möchte ich so schnell wie möglich wieder arbeiten.“

Personaler werden glauben, dass sich der Nachwuchs sehr schnell einstellen kann. Eine Absage ist also bereits in Vorbereitung. Die sinnvolle Antwort kann sein: „Kinder sind uns willkommen, doch warten wir bewusst noch viele Jahre damit ab, da wir beide uns zuerst beruflich etablieren möchten und das Thema auf Jahre hinaus nicht als akut betrachten.“ Doch muss diese Antwort vorbereitet sein, um sie im passenden Moment parat zu haben.

Lügen in der Vorbereitung einplanen

Im beschriebenen Beispiel wird deutlich, dass eine ehrliche Beantwortung wenig zielführend ist, wenn zu erkennen ist, dass der Kinderwunsch sehr stark ist. Arbeitgeber sind an fachlicher Leistung interessiert. Eine Auszeit von Mitarbeitern durch Krankheit, Schwangerschaft etc. ist unerwünscht. Dass Frauen sich Kinder wünschen ist mit eingeplant, sollte aber nicht so bald realisiert werden. Daher ist es im Vorstellungsgespräch sinnvoll, auf diese unerlaubte Frage zu antworten, aber zu einer Notlüge zu greifen.

Stellen Sie daher während der Vorbereitung auf das Gespräch eine Liste mit Fragen zusammen, die von Ihnen als unbequem und unerwünscht betrachtet werden. Auch solche Fragen werden auftauchen. Formulieren Sie danach passende Antworten oder Formulierungen, wenn Sie nicht antworten möchten. Es sind oft sogar genau diese Fragen, die über Einstellung oder Ablehnung entscheiden können. Wenn Sie souverän und schnell antworten können, dabei außerdem angemessen aussagen, werden Sie Pluspunkte sammeln.