Jobwechsel Begründung: 6 Wasserdichte Beispiele

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

schlecht reden bringt schlechten Ruf

schlecht reden bringt schlechten Ruf

Im Vorstellungsgespräch stehen Sie als Person im Mittelpunkt. Zwar werden auch Ihre Fähigkeiten im Fach begutachtet, dennoch werden Ihre persönlichen Eigenschaften und Verhaltensweisen in den Fokus gerückt. Geben Sie niemals ein negatives Bild wieder. Sprechen Sie negativ über ehemalige Arbeitgeber und Kollegen, so beweisen Sie eindeutig, dass Ihre Loyalität mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen endet. Danach werden Sie sogar zum „Lästermaul“. Kein Unternehmen möchte, dass ihm dies ebenfalls geschieht und wird daher auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen verzichten. Eine derartige Aussagen können Sie durch keine Erklärung ausräumen und können das Vorstellungsgespräch sofort erfolglos abschreiben.

Warum haben Sie die letzte Stelle aufgekündigt?

Hinter dieser Fragestellung verbirgt sich der Versuch, Bewerber aus der Reserve zu locken. Die Falle ist gelegt. Jedes negative Wort über den ehemaligen Arbeitgeber wird registriert und zu Ihrem Nachteil ausgelegt. Gehen Sie nicht in diese Falle. Wenn Personaler sich über andere Unternehmen informieren möchten, stehen ihnen andere Wege offen. Hier geht es nicht um Informationsbeschaffung. Selbst wenn nachgefragt wird, was und wie der frühere Chef entschieden und geführt hat, sollten Sie eine Falle wittern.

Antworten Sie nach einem festen Muster:

Aussagen über den ehemaligen Arbeitgeber allgemein

  1. Loben Sie das Unternehmen.
  2. Loben Sie Ihre frühere Stelle.
  3. Loben Sie das Team.
  4. Nennen Sie Eigenschaften des ehemaligen Arbeitgebers, die Ihnen geholfen haben.
  5. Nennen Sie Beispiele aus dem Team, wodurch Sie weitergekommen sind.
  6. Erwähnen Sie, mit welchen Aufgaben Sie betreut worden sind, die Ihnen genutzt haben.

Begründung des Jobwechsels

Auf das Lob muss eine Begründung folgen, da eine ideale Stellung nicht ohne Grund verlassen wird. Liefern Sie keine stichhaltige Begründung, wird nachgefragt, oder es wird vermutet, dass Ihre Fähigkeiten nicht ausreichend gewesen sind.

  • Durch einen Umbau der Strukturen wurde die Stelle so verändert, dass mein Einsatz mir nicht mehr sinnvoll erschien.
  • Der sehr lange Weg zur Arbeit wurde auf Dauer zu einer Belastung.
  • Mir fehlte die Möglichkeit der Fortbildung.
  • Die Stelle in Ihren Unternehmen passt besser zu meinem Profil, hier sehe ich bessere Möglichkeiten meine Fähigkeiten umzusetzen.
  • Bei Ihnen werden zusätzliche Leistungen angeboten, die mir bisher nicht zur Verfügung standen.
  • Aufstiegschancen waren begrenzt, da sehr viele ältere und gute Kollegen ältere Rechte hatten.

Sprechen Sie auch in sozialen Netzwerken nicht negativ über Arbeitgeber

Lästern, Mobbing, Verleumdung

Lästern, Mobbing, Verleumdung

Personaler werden bisweilen weiter nachfragen, wenn Sie noch nicht zufrieden mit Ihren Antworten sind. Diesen Nachfragen sollten Sie unter keinen Umständen nachgeben. Wenn Personaler humoristisch werden, steckt durchaus ein Fallstrick hinter dem Humor. Zu leicht lassen sich Bewerber dann in die Falle locken, da das Gespräch vertraulich zu werden scheint. Wer dann aussagt:

Hier einige der relevanten Fragen die aktuell gestellt werden

„Unter uns, der frühere Chef war ein wirkliches Scheusal, er konnte schreien und toben. Ich hatte nur noch den Gedanken, dort schnell wegzukommen“,

hat schon verloren. Wechseln Sie im Zweifel das Thema. Sagen Sie aus, dass Sie alles wichtige berichtet haben. Gerne darf sich der Personaler bei der früheren Stelle informieren, wenn die erfragt wird. Diese Erlaubnis zu verweigern, steht Ihnen frei, sollte dennoch nicht wahrgenommen werden. Dann entsteht der Eindruck, dass der frühere Arbeitgeber sich negativ über Sie äußern wird.

Verhaltensregeln im Geschäftsleben

Branchenübergreifend wird von allen Unternehmen ein Verhaltenskodex eingehalten. Öffentlich wird nicht schlecht über andere Unternehmen gesprochen. Weder der Chef noch seine Mitarbeiter dürfen diese Regel missachten. Die Regel besagt, dass ausschließlich positive Äußerungen stattzufinden haben. Nur in Ausnahmenfällen wird keine Aussage getroffen.

  1. Immer sind positive Seiten der Firma aufzuführen.
  2. Immer werden die positiven Eigenschaften von Chefs erwähnt.
  3. Nur bei bekannten Quertreibern kann ganz auf eine Stellungnahme verzichtet werden. Es muss allerdings bekannt sein, dass der Fragende von diesem Verhängnis Kenntnis hat.
  4. Probleme mit Mitarbeitern und dem Vorgesetzten werden niemals thematisiert.
  5. Auf die Weitergabe von allen betriebsinternen Informationen wird verzichtet.

Wer diese Regeln missachtet wird selbst schlecht beurteilt. Sie werden verdächtigt, über jeden Chef schlecht zu reden, wenn Ihnen danach ist. Betriebsgeheimnisse sind nicht gut für Ihre Ohren, da Sie bei Gelegenheit zum Verräter werden. Ihre Loyalität wird grundsätzlich angezweifelt.

Die Einhaltung der Regeln muss immer und überall eingehalten werden. Zwar können Sie unter Freunden schlecht über eine Firma sprechen, dürfen diese Aussagen allerdings nicht der Öffentlichkeit preisgeben. Hierbei werden die meisten Fehler begangen. Die sozialen Netzwerke sind die Orte für Hetze und Mobbing. Dort vergessen Menschen oft, dass einmal getroffene Aussagen nicht mehr einfach gelöscht werden können.

Personaler werden heute die Netzwerke gezielt nach Ihnen durchsuchen. Schnell werden Sie entlarvt, wenn Sie Regeln gebrochen haben. Sollten Äußerungen negativer Art im Internet von Ihnen zu finden sein, sollten Sie zuvor deren Löschung betreiben. Nur sehr wenige Personaler verzichten darauf, Facebook und Co zu besuchen. Auch andere Aussagen, Fotos und Videos können Ihnen schaden. Was Sie einmal als Lustig empfunden haben, können Personaler nicht immer nachvollziehen. Gehen Sie daher vorsichtig mit öffentlichen Äußerungen um und kontrollieren Ihre Einträge vor einem Vorstellungsgespräch.