Hat ein Bewerber seine Bewerbungsunterlagen eingereicht und erfolgreich das erste Vorstellungsgespräch gemeistert, kann es durchaus passieren, dass er zu einem zweiten Gespräch eingeladen wird.
Im günstigsten Fall handelt es sich bei diesem Gespräch bereits um das Einstellungsgespräch, bei dem der Bewerber seinen Arbeitsvertrag erhält und die Details zum Arbeitsbeginn besprochen werden. Genauso kann es aber sein, dass es sich bei diesem Gespräch um ein zweites Vorstellungsgespräch handelt, bei dem es darum geht, den Gesprächspartner erneut zu überzeugen.
Warum ein 2. Vorstellungsgespräch?
Ein zweites Vorstellungsgespräch wird in aller Regel dann notwendig, wenn noch keine Entscheidung getroffen werden konnte oder die erste Gesprächsrunde lediglich ein Teil des Auswahlverfahrens war. Gab es beispielsweise viele Bewerbungen, wurden möglicherweise zunächst die möglichen Kandidaten zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, die grundsätzlich geeignet erschienen. Aus diesen Bewerbern wiederum kamen dann diejenigen in die engere Auswahl, die sich jetzt in einem zweiten Gespräch gegen die anderen Bewerber beweisen müssen und neben dem Personaler nun auch den direkten Vorgesetzen, einen Mitarbeiter aus der jeweiligen Abteilung oder den Geschäftsführer kennenlernen. Durch die Einladung zu einem zweiten Bewerbungsgespräch signalisiert das Unternehmen also lediglich, dass es weiterhin Interesse an dem Kandidaten hat. Ein zweiter Termin ist allerdings keineswegs eine Zusage, sondern lediglich ein gutes Zeichen nach dem ersten Bewerbungsgespräch.
Für das 2. Vorstellungsgespräch gelten die gleichen Kriterien wie für das 1. Gespräch

- 1.) Im Unterschied zum ersten Vorstellungsgespräch geht das zweite Gespräch meist noch tiefer ins Detail. Das bedeutet, es werden häufig auch Aspekte des Arbeitsvertrages besprochen oder Verhandlungen über das Gehalt, den Urlaubsanspruch, Prämien oder andere Bonusleistungen geführt.
- 2.) Als kleiner Tipp sei noch erwähnt, dass der Bewerber besser nicht exakt das gleiche Outfit wählen sollte, das er schon beim ersten Mal getragen hat. Erkennt der Personaler das Outfit nämlich wieder, könnte die Frage entstehen, ob der Anwärter auf die Stelle nur über dieses eine seriöse und berufsalltagstaugliche Outfit verfügt.
Thema: 2. Vorstellungsgespräch
