Das 2. Vorstellungsgespräch: Welche Kriterien gelten hier und warum das ganze?

2. VorstellungsgesprächHat ein Bewerber seine Bewerbungsunterlagen eingereicht und erfolgreich das erste Vorstellungsgespräch gemeistert, kann es durchaus passieren, dass er zu einem zweiten Gespräch eingeladen wird.

Im günstigsten Fall handelt es sich bei diesem Gespräch bereits um das Einstellungsgespräch, bei dem der Bewerber seinen Arbeitsvertrag erhält und die Details zum Arbeitsbeginn besprochen werden. Genauso kann es aber sein, dass es sich bei diesem Gespräch um ein zweites Vorstellungsgespräch handelt, bei dem es darum geht, den Gesprächspartner erneut zu überzeugen.

Warum ein 2. Vorstellungsgespräch?

Ein zweites Vorstellungsgespräch wird in aller Regel dann notwendig, wenn noch keine Entscheidung getroffen werden konnte oder die erste Gesprächsrunde lediglich ein Teil des Auswahlverfahrens war. Gab es beispielsweise viele Bewerbungen, wurden möglicherweise zunächst die möglichen Kandidaten zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, die grundsätzlich geeignet erschienen. Aus diesen Bewerbern wiederum kamen dann diejenigen in die engere Auswahl, die sich jetzt in einem zweiten Gespräch gegen die anderen Bewerber beweisen müssen und neben dem Personaler nun auch den direkten Vorgesetzen, einen Mitarbeiter aus der jeweiligen Abteilung oder den Geschäftsführer kennenlernen. Durch die Einladung zu einem zweiten Bewerbungsgespräch signalisiert das Unternehmen also lediglich, dass es weiterhin Interesse an dem Kandidaten hat. Ein zweiter Termin ist allerdings keineswegs eine Zusage, sondern lediglich ein gutes Zeichen nach dem ersten Bewerbungsgespräch.

Für das 2. Vorstellungsgespräch gelten die gleichen Kriterien wie für das 1. Gespräch

zweites Vorstellungsgespräch KriterienGrundsätzlich ist das zweite Vorstellungsgespräch ein völlig neues Gespräch, an dem andere Personen beteiligt sein können und in dem es erneut darum geht, sich als geeigneter Kandidat zu präsentieren. Das bedeutet, der Bewerber sollte nicht in den Irrglauben verfallen, alles Wichtige bereits im ersten Gespräch gesagt zu haben. In Runde zwei muss er genauso mit den typischen Fragen sowie mit kritischen Fragen rechnen.  Er sollte seine wichtigsten Argumente ein zweites Mal wiederholen und dabei darauf achten, vor allem die neu hinzugekommenen Personen anzusprechen.  Der Personaler, der das erste Gespräch geführt hat, wird vor allem darauf achten, ob der Bewerber im Interview genauso schlüssig argumentieren und selbstsicher auftreten kann wie beim ersten Gespräch. Letztlich wird er also überprüfen, ob der Bewerber den guten Eindruck, den er beim ersten Gespräch hinterlassen hat, bestätigen kann, oder ob dieser Eindruck nur daraus resultierte, dass der Kandidat einen guten Tag hatte. Außerdem soll den neuen Gesprächspartnern gezeigt werden, wie der mögliche neue Kollege sich allgemein schlägt und wie er im neuen Job berufliche Erfolge erzielen könnte. In der zweiten Runde eines solchen Bewerbungsgesprächs kann sich auch der Bewerber auf das erste Gespräch beziehen und beispielsweise verdeutlichen, dass ihn dieses Gespräch in seinem Wunsch, für dieses Unternehmen tätig zu werden, bestätigt hat und weshalb dem so ist. Schließlich kann er an weitere Informationen gelangen, für die das erste Interview keinen geeigneten Raum geboten hat.

  • 1.) Im Unterschied zum ersten Vorstellungsgespräch geht das zweite Gespräch meist noch tiefer ins Detail. Das bedeutet, es werden häufig auch Aspekte des Arbeitsvertrages besprochen oder Verhandlungen über das Gehalt, den Urlaubsanspruch, Prämien oder andere Bonusleistungen geführt.
  • 2.) Als kleiner Tipp sei noch erwähnt, dass der Bewerber besser nicht exakt das gleiche Outfit wählen sollte, das er schon beim ersten Mal getragen hat. Erkennt der Personaler das Outfit nämlich wieder, könnte die Frage entstehen, ob der Anwärter auf die Stelle nur über dieses eine seriöse und berufsalltagstaugliche Outfit verfügt.

Thema: 2. Vorstellungsgespräch

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