Urlaub für Bewerbungsgespräch: Formulierungsbeispiele

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Urlaub für BewerbungsgesprächSie sind zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden und total aufgeregt. Dabei geht es nicht um einen Job, der Sie aus der Arbeitslosigkeit herausbringt. Ganz im Gegenteil. Denn Sie sind noch in einem Unternehmen fest angestellt und bisher weiß niemand etwas von Ihren Plänen. Bei dem Gedanken nimmt Ihre Nervosität noch mehr zu. Sie fragen sich jetzt, ob sie für ein Bewerbungsgespräch Urlaub nehmen müssen und was Sie überhaupt Ihrem Chef sagen sollten und was nicht. Was können Sie tun?

In diesem Beitrag werden Sie es erfahren. Sie werden nicht nur wissen, in welchen Fällen es zwingend notwendig ist, Urlaub für Ihr Jobinterview zu beantragen. Sondern Sie werden auch mithilfe der Formulierungsbeispiele wissen, wie Sie Ihr Anliegen schonend und sicher Ihrem Vorgesetzten vortragen können.

Lesen Sie, wann ein Urlaubsantrag zu stellen ist und wann Sie gegebenenfalls sowieso von Ihrem Arbeitgeber freigestellt werden müssen, und das oft sogar voll bezahlt. Erfahren Sie mehr über weitere Optionen, die Ihnen in einem solchen Fall offen stehen und lassen Sie sich von den Formulierungsbeispielen fit machen für Ihr Gespräch mit dem Chef. Überzeugen Sie sich selbst!

Urlaub beantragen für ein Jobinterview

Die Frage, ob Sie als Arbeitnehmer für ein Vorstellungsgespräch Urlaub beantragen müssen, ist nicht in einem Satz zu beantworten. Es kommt ganz auf die Situation an, in der Sie sich derzeit befinden. In einem Forum für Arbeitsrecht ist diese Frage von einem Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist, beantwortet worden. Die wichtigsten Punkte sollen hier aufgezeigt werden. Besonders diese zwei Fälle müssen unterschieden werden:

Hier einige der relevanten Fragen die aktuell gestellt werden

  1. Sie befinden sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis
  2. Sie befinden sich in einem gekündigten Beschäftigungsverhältnis

Fall 1

Haben Sie einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag und sind nicht gekündigt worden, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf bezahlte oder unbezahlte Freistellung, um ein Bewerbungsgespräch wahrzunehmen. Auch gibt es keine Pflicht im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB die Interessen einer Vertragspartei wahren zu müssen. Entweder Sie nehmen sich also Urlaub oder versuchen, Überstunden abzubauen.

Beides muss nicht vom Arbeitgeber genehmigt werden. Insbesondere dann nicht, wenn betriebliche Erfordernisse Ihre Anwesenheit im Unternehmen erfordern. Denn Ihre individuellen Wünsche haben gegenüber den Notwendigkeiten im Betrieb keinen Vorrang. Eine Ausnahme ist, wenn Ihr Vorgesetzter bereits eine Kündigung mündlich ausgesprochen hat und Sie dazu auffordert, sich nach etwas Neuem umzusehen. Dann muss er Ihnen den Urlaub gewähren.

Fall 2

Sie wurden gekündigt und haben damit einen Anspruch auf eine Freistellung. Geregelt ist das in § 629 BGB. Das heißt, Sie müssen nicht extra Urlaub dafür beantragen, wenn Sie sich rechtzeitig darum kümmern. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen eine angemessene Zeit einräumen, in der Sie sich ein neues Dienstverhältnis suchen können. Dazu zählen nicht nur Vorstellungsgespräche, sondern auch Besuche beim Jobcenter oder bei Zeitarbeitsfirmen.

Trotz dieser gesetzlichen Regelungen ist Ihr Arbeitgeber auch dazu befugt zu verlangen, dass Sie Ihre Jobsuche in Ihrer Freizeit durchführen. Ist das jedoch nicht möglich, kommt der Anspruch auf Befreiung zum Tragen. Sie als Arbeitnehmer haben dann die Pflicht, frühzeitig Ihre Befreiung zu beantragen. Dazu gehört, dass Sie den genauen Termin und die voraussichtliche Dauer nennen. Wo genau Sie sich beworben haben, brauchen Sie nicht zu sagen. Handelt es sich außerdem nur um einen kurzfristigen Termin, haben Sie sogar weiterhin Anspruch auf eine Vergütung.

Gründe, um Urlaub für ein Bewerbungsgespräch zu nehmen

In diesem Abschnitt sollen Ihnen ein paar Gründe genannt werden, die es erfordern, Urlaub für ein Bewerbungsgespräch zu beantragen.

Unzufriedenheit

Sie fühlen sich nicht mehr wohl in Ihrem derzeitigen Job und sehnen sich nach einer Veränderung. Vielleicht fühlen Sie sich ungerecht bezahlt oder das Arbeitsklima lässt zu wünschen übrig. Da kommt Ihnen das Vorstellungsgespräch für Ihren Traumjob genau recht.

Umzug

Sie planen einen Umzug in eine andere Stadt, möchten das Ihrem Chef aber noch nicht mitteilen. Den Zeitpunkt Ihres Wohnortwechsels möchten Sie ganz davon abhängig machen, wann Sie eine neue Stelle finden. Deshalb soll auch das Jobinterview auf Ihrer Arbeit zunächst nicht öffentlich bekannt werden.

Familiäre Gründe

In Ihrer Familie ist es zu großen Veränderungen gekommen. Das kann zum Beispiel die Geburt eines Kindes sein, das nun Ihre volle Aufmerksamkeit braucht. Auch ein Pflegefall kann Ihr Leben ganz schön durcheinander wirbeln. Sie sehen sich eventuell nicht mehr in der Lage, den langen Arbeitsweg auf sich zu nehmen oder gar Vollzeit zu arbeiten. Deshalb sind Sie auf der Suche nach einer neuen Stelle. Ihre alte Beschäftigung möchten Sie dennoch vorerst nicht gefährden.

Urlaub für Bewerbungsgespräch: Formulierungsbeispiele

In diesem Abschnitt wird es praktisch. Die Formulierungsbeispiele sollen Ihnen helfen, sicher und selbstbewusst Ihren Chef nach Urlaub zu fragen, um dann den Termin für Ihr Einstellungsgespräch wahrnehmen zu können. Sehen Sie die Beispiele als Inspiration, um nachher Ihre ganz eigenen Sätze zu formulieren. Los geht’s.

1. Entschuldigen Sie, Frau Brigitte, dürfte ich kurz mit Ihnen sprechen? Es geht darum, dass ich in der nächsten Woche, am 03.03., einen sehr wichtigen privaten Termin habe, der sich so nicht verschieben lässt. Ist es möglich, dass ich einen Tag Urlaub bekomme?

2. Hallo Herr Müller, ich habe eine Frage. Ich habe erfahren, dass ich in fünf Tagen, am 04.06., zu einem äußerst wichtigen Termin erscheinen muss. Die Gründe sind privat. Würden Sie mir für diesen Zeitraum Urlaub gewähren?

3. Hallo Frau Schral, darf ich Sie kurz stören? Es geht um unser Gespräch von letzter Woche. Sie sagten, dass Sie aus betrieblichen Gründen langfristig nicht mehr mit mir planen können. Deshalb schaue ich mich langsam nach neuen Arbeitsstellen um und habe in zwei Wochen mein erstes Bewerbungsgespräch. Ich wollte Sie bitten, mich am 23.07. für einen Tag freizustellen.

4. Hallo Herr Seletz, wie Sie wissen, bin ich nicht mehr lange in der Firma tätig. Jetzt habe ich in der kommenden Woche gleich zwei Vorstellungsgespräche und bitte Sie um eine Freistellung von meiner Arbeit für beide Tage. Es handelt sich um den 15.04. und den 17.04.

So bereiten Sie sich auf die Anfrage vor

Wie sagt man so schön: Vorbereitung ist die halbe Miete. Das gilt auch und vor allem für die Frage nach Urlaub für ein Bewerbungsgespräch. Welche Punkte Sie beachten sollten, lesen Sie in diesem Abschnitt.

Kennen Sie Ihre Rechte

Um nicht ins Stocken zu geraten, wenn Sie Ihrem Chef Ihr Anliegen vorlegen, ist nichts wichtiger, als dass Sie wissen, welche Rechte Sie haben. Informieren Sie sich deshalb so ausführlich wie möglich und punkten Sie dann mit Selbstbewusstsein und Überzeugung.

Formulieren Sie etwas vor

Es hilft, wenn Sie sich vorher aufschreiben, was Sie sagen möchten. Die Ausformulierung Ihrer Gedanken bringt oft auch Klarheit darüber, was Sie vielleicht sonst noch auf dem Herzen haben. Probieren Sie es aus!

Üben Sie vor dem Spiegel

Stellen Sie sich vor den Spiegel und spielen Sie die Situation nach. Versuchen Sie dabei, so authentisch wie möglich zu bleiben. Zusätzlich können Sie sich auch auf Tonband oder Video aufnehmen.

Holen Sie sich Feedback

Fühlen Sie sich immer noch unsicher, können Sie einen Freund oder einen Angehörigen bitten, Ihnen zu helfen. Zeigen Sie Ihre ausformulierten Sätze und bitten Sie um ein ehrliches Feedback. Gibt es etwas, das Sie gar weglassen sollten? Das und mehr kann eine außenstehende Person meist am besten beantworten.

Wann gibt es sonst noch rechtlichen Anspruch auf Urlaub?

Für Ihr zukünftiges Arbeitsverhältnis ist gut zu wissen, wann Sie sonst noch einen rechtlichen Anspruch auf Urlaub haben. Das ist zum Beispiel in folgenden Fällen so, geregelt nach § 616 BGB:

  • Bei Tod eines Familienmitglieds
  • Bei Umzug
  • Für Ihre eigene Hochzeit
  • Die goldene Hochzeit Ihrer Eltern
  • Bei Geburt eines Kindes
  • Sie feiern Ihr Firmenjubiläum
  • Bei Pflege eines nahen Angehörigen, zum Beispiel eines Kindes
  • Ein Gerichtstermin steht vor der Tür

Diese Optionen haben Sie außerdem

Befinden Sie sich in einer unbefristeten und ungekündigten Beschäftigung und möchten Sie Ihrem Arbeitgeber nichts von Ihrem Vorstellungsgespräch sagen, haben Sie noch weitere Möglichkeiten.

Termin verschieben

Fragen Sie bei Ihrem potenziellen zukünftigen Vorgesetzten oder dem Personaler nach, ob Sie den Termin verlegen können. Prüfen Sie vorher Ihren Terminkalender und nennen Sie zwei bis drei Optionen. Sie könnten die Mittagspause oder eine Uhrzeit nach der Arbeit vereinbaren. Haben Sie mit Ihrer Bewerbung überzeugt und möchte man Sie unbedingt kennenlernen, werden Sie mit Sicherheit eine Ausweichlösung finden.

Krank melden

Zugegeben, dieser Weg ist wohl nicht der netteste und kann auch zu negativen Konsequenzen führen. Geht es Ihnen aber psychisch sehr schlecht aufgrund Ihrer derzeitigen Arbeitssituation, ist ein Besuch beim Arzt nur legitim. Wenn Sie dann krank geschrieben werden und ein Jobinterview wahrnehmen, sollten Sie sich dennoch nicht erwischen lassen. Fühlt sich Ihr Chef von Ihnen hintergangen, kann das eine fristlose Kündigung mit sich ziehen. Ganz blöd ist, wenn Sie einen beantragten Urlaubstag nicht bekommen haben und dann plötzlich krank sind.

Home Office

Wenn Sie sowieso flexibel auch mal von zu Hause aus arbeiten dürfen, könnten Sie das am Tag Ihres Bewerbungsgesprächs tun. Sie könnten Ihre Arbeit so einteilen, dass Sie alles erledigen und trotzdem eine längere Mittagspause machen können. Gehen Sie dann zu Ihrem Interview, fällt das nicht gleich auf und Sie müssen sich auch niemandem erklären.

Das ist auch wichtig zu wissen

Vielleicht fragen Sie sich, ob Sie die verpassten Stunden bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber nachholen müssen. Die Antwort ist “Nein”. Sind Sie von der Arbeit für ein Bewerbungsgespräch freigestellt worden, brauchen Sie die gefehlte Zeit nicht nachzuarbeiten. Auch das ergibt sich aus § 629 BGB.

Befinden Sie sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis und Ihr Vertrag läuft demnächst aus, haben Sie ebenfalls einen Anspruch auf Freistellung, um sich um eine neue Stelle zu kümmern. Auch hier gelten die gleichen Regeln wie schon beschrieben. Sie müssen rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag stellen. Dazu müssen sowohl der Zweck als auch die voraussichtliche Dauer mit angegeben werden.

Befinden Sie sich allerdings in einer kurzfristigen Beschäftigung oder innerhalb Ihres Anstellungsverhältnisses in der Probezeit, können Sie nicht verlangen, für eine Stellensuche oder die Wahrung eines Vorstellungsgespräches freigestellt zu werden. Ob Ihr Vorgesetzter Ihnen trotzdem kulanterweise Urlaub gewährt, ist ganz ihm überlassen.

Tipps

  • Bleiben Sie ehrlich und freundlich bei Ihrer Frage nach Urlaub für ein Bewerbungsgespräch
  • Informieren Sie sich online ausführlich über Ihre Rechte
  • Seien Sie mutig und gehen Sie voran!

In diesem Beitrag haben Sie gelesen, in welchen Fällen Sie Urlaub für ein Bewerbungsgespräch beantragen müssen. Sie wissen jetzt auch, dass Ihr Arbeitgeber Sie sogar freistellen muss, wenn er Sie zum Beispiel gekündigt hat oder wenn Ihr Vertrag demnächst ausläuft. Die Formulierungsbeispiele haben Ihnen gezeigt, wie Sie einen solchen Antrag stellen können. Damit haben Sie alles, was Sie brauchen, um morgen schon zu Ihrem Chef zu gehen und mit Ihm zu reden. Trauen Sie sich!